Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Mobile Sauna Bayern (im folgenden Vermieter) hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Vermieter verleiht dem Mieter zur Nutzungszwecken die mobile Sauna.
Die Sauna hat folgende Maße: 6,5m*3,0m*2,7m (L*B*H). Diese Maße müssen bei der Bestellung hinsichtlich verfügbaren Stellplatzes und Zufahrt zum Stellplatz berücksichtigt werden. Die Sauna wird mit einem Zugfahrzeug angeliefert. Das Gespann muss die Zufahrt zum Stellplatz barrierefrei erreichen können. Die Zufahrt muss befestigt sein sowie der Stellplatz eben genug, um mittels Unterleger ein nutzbares Niveau zu erreichen.
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden den Mietern folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (z.B. bei Defekten der Sauna /Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen, etc.), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
4.1 Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.
4.2 Die mobile Sauna kann sowohl für ganze Tage gemietet werden. Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache. Die Miete beginnt grundsätzlich um 15:00 Uhr des ersten Tages und endet um 9:00Uhr des Folgetages des letzten Tages. Die Wochenend-Preise beginnen am Freitag 15:00 Uhr und enden am Montag um 9:00 Uhr. Die Wochen-Preise beginnen am Montag um 15:00 Uhr und enden am Freitag um 9:00 Uhr.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet, E-Mail oder Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels
§ 7 Zustand des Leihobjektes
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch des Leihobjektes in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil dieses Leihvertrages ist. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Mieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
8.1 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
8.2 Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
10.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll den Zustand der Sauna sowie die Anzahl der Gegenstände.
10.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Mobile-Sauna in Besitz zu nehmen.
10.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zulassen.
10.6 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
10.7 Bei Anlieferung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten. Vor der Abholung ist die Asche aus dem Sauna-Ofen zu entfernen und alle losen Dinge in der Sauna auf den Boden zu stellen (damit nichts während der Fahrt herunterfallen kann). Die Sauna muss zum Abholzeitpunkt bereits frei zugänglich sein (und darf z.B. nicht zugeparkt sein), um die Abholung durch uns zügig vollziehen zu können.
10.8 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht dieses dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
11.2 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
§12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
12.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
12.3 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.4 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (rechtliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.5 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender:
• vom Anhänger fällt
• Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst
• sich z.B. an der Tür oder anderen Kanten schneidet
• beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
• Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
• Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
• bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
• Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna
Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:
• Während des Betriebs dürfen die Saunaöfen nicht berührt werden (wegen der Verbrennungsgefahr). Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum Befeuern/Nachheizen.
• Die Saunatüre darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können.
• Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
• Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
• Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. alkoholisiert) benutzt werden.
• Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächern, Vordächern, Carports oder in (Wald)-brandgefährdete Gebiete gestellt werden.
• Die Sauna darf vom Mieter nicht auf einen anderen Stellplatz umgestellt werden.
• Kein Schweiß aufs Holz, daher IMMER Saunatuch benutzen, auf den Liegeflächen und auch auf den Fußablagen.
• Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden
• Die Verwendung von SAUNA-ÖL oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt!
• Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aromen-Zusätze verwenden, nur die von uns gelieferten nutzen.
• keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna nehmen.
• der Holzofen sollte AUSSCHIESSLICH mit den von uns gelieferten Holz betrieben werden.
• zum Anzünden des Holz-Ofens AUSSCHLIESSLICH die von uns gelieferten Anzünder nutzen, auf keinen Fall mit irgendwelchen Flüssiganzündern etc. anzünden
• Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden (Verbrennungsgefahr).
• In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden (außer im Saunaofen).
• In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
• Die Sauna sollte textilfrei mit großen Handtüchern betreten werden.
• Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
• Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
• Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
• Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
• Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir (Vermieter) nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
• Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen werden.
• Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden. • Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
• Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
• Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
• Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, sollte nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
• Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung. Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 86669 Königsmoos.
